Kopfzeile

Inhalt

Zivilstandsamtliche Dokumente

Für Zivilstandsamtliche Dokumente wie Geburtsurkunden, Anerkennungsscheine, Heimatscheine etc. sind entweder das Zivilstandsamt des Heimatortes oder das Zivilstandsamt des Ereignisortes zuständig.

Zuständigkeit für Münchenstein: Zivilstandsamt

Suche nach weiteren Ziviltandsämtern: Link

Kontakt

1.1 Einwohnerdienste
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 00
Fax 061 416 11 99
einwohnerdienste@muenchenstein.ch

Eheschliessungen

Weitere Informationen zur Eheschliesslung erhalten Sie hier

Weitere Informationen zur Eheschliesslung erhalten Sie hier

Familienbüchlein / Familienschein

Weitere Informationen zum Familienausweis erhalten Sie hier

Weitere Informationen zum Familienausweis erhalten Sie hier

Geburten

Sie sind glückliche Eltern geworden? Herzliche Gratulation! Vor der Geburt müssen Sie noch eine Niederlassungsbescheinigung (Vater und Mutter) bei uns bestellen. Die Geburt Ihres K…

Sie sind glückliche Eltern geworden? Herzliche Gratulation!

Vor der Geburt müssen Sie noch eine Niederlassungsbescheinigung (Vater und Mutter) bei uns bestellen.

Die Geburt Ihres Kindes wird uns direkt vom zuständigen Zivilstandsamt mitgeteilt.

Heimatschein

Der Heimatschein ist eine vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellte Urkunde, die bezeugt, dass der/die Inhaber/in als Gemeindeangehörige/r anerkannt wird. Der Heimatschein ist ein …

Der Heimatschein ist eine vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellte Urkunde, die bezeugt, dass der/die Inhaber/in als Gemeindeangehörige/r anerkannt wird. Der Heimatschein ist ein Auszug aus dem Zivilstandsregister.
Ein aktueller Heimatschein ist beim Zivilstandesamt der Heimatgemeinde erhältlich.
Zur Anmeldung der Niederlassung in der Gemeinde Münchenstein, ist der Heimatschein allerdings nicht hinterlegungspflichtig.

Kanton Baselland: Hier klicken

Übrige Kantone: Hier klicken

Kindsanerkennung

Weitere Informationen über Kindsanerkennung erhalten Sie hier

Weitere Informationen über Kindsanerkennung erhalten Sie hier

Niederlassungsausweis

Ziehen Sie als Aufenthalter/in in eine andere Gemeinde? Am Schalter der Einwohnerdienste erhalten Sie einen Niederlassungsausweis, der bestätigt, dass Sie die Niederlassung in unserer…

Ziehen Sie als Aufenthalter/in in eine andere Gemeinde?

Am Schalter der Einwohnerdienste erhalten Sie einen Niederlassungsausweis, der bestätigt, dass Sie die Niederlassung in unserer Gemeinde behalten und weiterhin in Münchenstein stimmberechtigt und steuerpflichtig bleiben. Der Ausweis wird im Normalfall für die Dauer eines Jahres ausgestellt. Für eine längere Dauer nehmen Sie bitte Kontakt mit den Einwohnerdiensten auf.
Der Niederlassungsausweis kann auch online oder telefonisch bestellt werden.

Personenstandsausweis

Einen Personenstandsausweis erhalten Sie beim Zivilstandsamt. Weitere Informationen erhalten Sie hier

Einen Personenstandsausweis erhalten Sie beim Zivilstandsamt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Todesfälle/Bestattungen

Bei einem Todesfall bitten wir darum, wie folgt vorzugehen: Die Angehörigen werden gebeten, innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes, für das Bestattungsgespräch einen Termin bei den…

Bei einem Todesfall bitten wir darum, wie folgt vorzugehen:

Die Angehörigen werden gebeten, innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes, für das Bestattungsgespräch einen Termin bei den Einwohnerdiensten zu vereinbaren. Für das Gespräch auf der Gemeinde benötigen Sie die ärztlich ausgestellte Todesbescheinigung und - sofern vorhanden - das Familienbuch. An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

Ziel ist es, mit den Angehörigen anlässlich deren Besuches administrative Punkte festzulegen bzw. zu erledigen. Folgendes wird veranlasst:

  • Bestattungsart
  • Anmeldung Kremation
  • Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt (Terminvereinbarung für Bestattung und Trauergespräch)
  • Auftrag für Kleinannoncen in den Medien
  • Weiterleitung der erfoderlichen Unterlagen an das Zivilstandsamt und das Erbschaftsamt

Bei ausländischen Staatsangehörigen wird zusätzlich benötigt - sofern der/die Betroffene im eigenen Haushalt verstorben ist:

  • Original Geburtsschein, Eheschein, Familienbüchlein
  • Original Reisepass, Personalausweis
  • Kopie Aufenthaltsbewilligung


Todesfall im Alters- und Pflegeheim, Spital oder Sterbehospiz:
Bitte in erster Linie an die Anweisungen des Pflegepersonals halten. Im Anschluss ist die Gemeindeverwaltung aufzusuchen mit einer Kopie der Ärztlichen Todesbescheinigung und - sofern vorhanden - Kopien des Familienbüchleins. Der Besuch sollte telefonisch über 061 416 11 00 vorangemeldet werden. 

Willenserklärung
Falls Bestattungswünsche schon vor dem Ableben festgehalten werden möchten, kann dies mit dem Formular "Willenserklärung" erfolgen (Download siehe unten folgend).

Zugehörige Objekte