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Abfall richtig bereitstellen
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Kehricht und Kleinsperrgut brennbar (gebührenpflichtig) Als Hauskehricht gilt brennbares Material, welches in den zugelassenen Gebührensäcken Platz hat und nicht einer Separatsammlung zugeführt werden kann. Nur Kleinsperrgut bis max. 100 cm Länge, 50 cm Breite und 50 cm Höhe kann der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Grössere Gegenstände: siehe Grobsperrgut. Keine elektrischen Geräte, keine Autopneus, keine unbrennbaren Materialien. |
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Grobsperrgut brennbar (gebührenpflichtig) Mit Sperrgutmarken versehen! Brennbare und unbrennbare Abfälle bis zu einer Grösse von 200 cm Länge, 100 cm Breite und 50 cm Höhe. Max. Gewicht 25 kg pro Stück. Grössere Objekte werden bei den Entsorgungs- und Recyclingcentern entgegengenommen. Tipp: Beim Kauf neuer Möbel die Rücknahme der ausgedienten Gegenstände anfragen. |
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Metall |
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Papier Papier muss gut gebündelt (nicht in Säcken oder Schachteln) am Strassenrand bereitgestellt werden. Ideale Bündel sind max. 20 cm hoch. Was gehört in die Papiersammlung? Zeitungen, Magazine und Broschüren, Prospekte ohne Kunststofffolien, Bücher (ohne Leinen- oder Plastikdeckel), Packpapier, Schreib- und Zeichnungspapier, Couverts aus Papier. Und was nicht? Papiertragtaschen, Blumenpapier, Küchenpapier, Suppenbeutel, Tiefkühlverpackungen, Milch- und Saftverpackungen, Karton |
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Karton Karton muss gut gebündelt am Strassenrand bereitgestellt werden. Nur Karton (ohne Plastik-Klebeband und unbeschichtet), Couverts aus Karton, Packpapier, Eier-, Früchte- und Gemüsekartons. Keine Waschmittelboxen, Styropor, keine Fremdmaterialien wie Plastik, Holz, Lebensmittel etc., kein Papier. |
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Grünabfuhr (Gartenabfälle) (gebührenpflichtig) Gartenabfälle (Äste mit max. Ø 5 cm) sind in offenen Behältern (keine Säcke, keine Fässer) oder in Bündeln (max. 1.00 m lang, Ø 40 cm) mit entsprechenden Gebührenmarken bereitzustellen. Gartenabfälle können auch der Bioabfallabfuhr mitgegeben werden (Normcontainer mit Zeitvignetten). Kein Material mit starker Geruchsentwicklung, keine Wurzelstöcke und Gemüseabfälle. Die Grünabfuhr ist eine ergänzende Dienstleistung. Wenn immer möglich, sollte kompostiert werden. |
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Bioabfallabfuhr (gebührenpflichtig) Garten-, Küchen- und Speiseabfälle. Die Abfälle müssen aus hygienischen Gründen in geschlossenen Normcontainern (80, 140, 240 und 770 Liter) bereitgestellt werden. Die rollbaren grünen Container müssen eine Kippvorrichtung aufweisen und sind mit entsprechenden Zeitvignetten zu versehen sowie mit Namen zu beschriften. Material: Speisereste wie Fleisch, Teigwaren inkl. Saucen, Käse, Rahm, Knochen, Brot und Desserts. Gemüse- und Rüstabfälle sowie Rasenschnitt, Laub und Äste (max. Ø 5 cm). Die Bioabfallabfuhr ist eine ergänzende Dienstleistung. Wenn immer möglich, sollte kompostiert werden. |
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Häckseldienst Anmeldung bis spätestens Montag 16.00 Uhr der Häckselwoche bei der Bauverwaltung, Tel. 061 416 11 50 oder über die Online-Anmeldung. Zur Unterstützung der Kompostierung im eigenen Garten sollte das bereitgestellte Häckselgut mindestens 0.5 m3 umfassen, 150 cm lang und maximal 10 cm dick sein. Geeignetes Material: Baum- und Strauchschnitt. Keine Gemüseabfälle, keine Wurzelstöcke. Bereitstellung: Häckselgut bis 7.30 Uhr am Strassenrand bzw. auf dem Trottoir bereitstellen. Es wird keinerlei Material aus privatem Areal herausgetragen. Der Häckselplatz ist auf einer Länge von ca. 20 Metern von parkierten Fahrzeugen freizuhalten. Die dicken Astenden geordnet auf die gleiche Seite im Bündel legen. Tragbare Bündel mit Hanf- oder Kokosschnur zusammenbinden. Wenn das Material nicht gemäss den vorstehenden Regeln bereitgelegt ist, kann es nicht gehäckselt werden. Die Platzreinigung ist Sache des Kunden. |