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Gemeindeversammlungen
In Münchenstein finden Gemeindeversammlungen in der Regel viermal jährlich statt, zumeist Mitte März, Mitte Juni (mit Rechnung), Mitte September und Anfang Dezember (mit Budget). Es wird darauf geachtet, dass verschiedene Wochentage berücksichtigt werden. Für gewöhnlich finden die Gemeindeversammlungen um 19.30 Uhr im Kultur- und Sportzentrum Bruckfeld (Kuspo) statt.
Sämtliche Angaben zur Gemeindeversammlung wie Kompetenzen und Befugnisse, Obligatorisches Referendum, Fakultatives Referendum, Anträge zu Vorlagen, selbstständige Anträge von Stimmberechtigten etc. sind in den §§ 47, 48, 49, 65 und 68 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) enthalten.
Sämtliche Angaben zur Gemeindeversammlung wie Kompetenzen und Befugnisse, Obligatorisches Referendum, Fakultatives Referendum, Anträge zu Vorlagen, selbstständige Anträge von Stimmberechtigten etc. sind in den §§ 47, 48, 49, 65 und 68 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) enthalten.
Voraussetzungen
Stimmrecht an der Gemeindeversammlung geniessen sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner Münchensteins. Auswärtige Personen können die Veranstaltung besuchen, müssen aber in einem von den Stimmberechtigten separierten Sektor Platz nehmen.
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