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Kulturförderung

Die Kulturförderung der Gemeinde Münchenstein unterstützt auf Anfrage Anlässe, Vereine und weitere Institutionen, die einen Beitrag zum kulturellen und geselligen Leben in Münchenstein leisten.

In der Regel werden fixe Beiträge und keine Defizitgarantien gesprochen.

Unterstützungsgelder für jährlich sich wiederholende Anlässe müssen jeweils auch jährlich neu beantragt werden.

In der Regel gelten die folgenden Voraussetzungen, damit die Grundlage für eine finanzielle Unterstützung einer Institution bzw. eines Anlasses gegeben sind:

  • Der Verein bzw. die Institution bzw. der Anlass sind in Münchenstein situiert oder weisen einen engen Bezug zur Gemeinde Münchenstein auf

  • Der Zweck des Anlasses bzw. der Institution ist nicht das Streben nach einem finanziellen Erfolg. Kommerzielle Anlässe werden nicht mehr unterstützt.

  • Soziale Vereine/Projekte werden nicht über die Kulturförderung unterstützt.

Anträge an die Kulturförderung sind mit einem grundlegenden Schreiben über den Sinn und Zweck sowie allfälligen weiteren Unterlagen – sicher aber einem Budget – per E-Mail an eva.somalvico@muenchenstein.ch zu richten oder per Post an:

Gemeindeverwaltung Münchenstein
Kulturförderung
Schulackerstrasse 4
4142 Münchenstein 1

Anträge der Kulturförderung werden jeweils gesammelt behandelt. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine frühzeitige Einreichung.