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Steuern

Die Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 2022 hat folgende Gemeindesteuersätze für das Jahr 2023 beschlossen:

Natürliche Personen: Einkommens- und Vermögenssteuer (§ 19 StG):
60 % des Staatssteuerbetrages (wie bisher)

Juristische Personen (im Jahr 2023 erfolgt die Umstellung von Gemeindesteuersatz auf Gemeindesteuerfuss in % des Staatssteuerbetrages):

Ertragssteuer (§ 58 StG): 55 % des Staatssteuerbetrages

Kapitalsteuer (§ 62 StG): 55 % des Staatssteuerbetrages

Feuerwehrpflichtersatz (§ 15, Abs. 2 Feuerwehrreglement):
10 % des Gemeindesteuerbetrages, max. Fr. 1'000.—

Die Gemeindesteuern 2023 werden am 31. Oktober 2023 zur Zahlung fällig. Die Vorauszahlungen werden bis zur Fälligkeit mit 0.2% verzinst.
Dieser Vergütungszins ist steuer- und verrechnungssteuerfrei. Auf Steuerbeträgen, die erst nach dem Fälligkeitstermin entrichtet werden, ist ein Verzugszins von 5.0% zu entrichten.

Kontakt

3.2 Steuern
Steuerveranlagung (Kanton) 061 552 51 20 / Steuerbezug 061 416 11 25
buchhaltung@muenchenstein.ch

Steuerauskünfte Zahlungen & Veranlagungen

Zahlungen Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen der Gemeindesteuer sowie für Zahlungsabkommen und Kontoauszüge wenden Sie sich bitte an den Bereich Steuerbezug Tel. 061 416 11 25 …

Zahlungen
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen der Gemeindesteuer sowie für Zahlungsabkommen und Kontoauszüge wenden Sie sich bitte an den Bereich Steuerbezug Tel. 061 416 11 25 oder buchhaltung@muenchenstein.ch.

Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Liestal, Abteilung Steuerbezug 
Tel. 061 552 51 40 oder steuerverwaltung@bl.ch.

Veranlagungen

Für Auskünfte zu Veranlagungen die durch die Kantonale Steuerverwaltung in Liestal erstellt wurden, wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Liestal, Abteilung Steuerveranlagung Tel. 061 552 51 20.

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