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Steuern
Die Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2024 hat folgende Gemeindesteuersätze für das Jahr 2025 beschlossen:
Natürliche Personen:
Einkommens- und Vermögenssteuer (§ 19 StG): 60 % des Staatssteuerbetrages (wie bisher)
Juristische Personen:
Ertragssteuer (§ 58 StG): 55 % des Staatssteuerbetrages (wie bisher)
Kapitalsteuer (§ 62 StG): 55 % des Staatssteuerbetrages (wie bisher)
Feuerwehrpflichtersatz (§ 15, Abs. 2 Feuerwehrreglement):
10 % des Gemeindesteuerbetrages (wie bisher), max. Fr. 1'000.— (wie bisher)
Die Gemeindesteuern 2025 werden am 30. September 2025 zur Zahlung fällig. Die Vorauszahlungen werden bis zur Fälligkeit mit 0.2 % verzinst.
Dieser Vergütungszins ist steuer- und verrechnungssteuerfrei. Auf Steuerbeträgen, die erst nach dem Fälligkeitstermin entrichtet werden, ist ein Verzugszins von 5.5 % zu entrichten.
Steuerauskünfte Zahlungen & Veranlagungen
Zahlungen
Per 1. Januar 2024 wurde der Steuerbezug an die kantonale Steuerverwaltung übertragen. Die Gemeinde Münchenstein steht Ihnen für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen der Gemeindesteuer sowie für Zahlungsabkommen und Kontoauszüge gerne bis und mit Steuerjahr 2023 via Tel. 061 416 11 25 oder buchhaltung@muenchenstein.ch zur Verfügung.
Ab Steuerjahr 2024
Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeinde-,Staats- oder Bundessteuer wenden Sie sich bitte direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Liestal, Abteilung Steuerbezug
Tel. 061 552 51 40 oder steuerverwaltung@bl.ch.
Veranlagungen
Für Auskünfte zu Veranlagungen wenden Sie sich bitte direkt an die auf der Steuerveranlagung aufgeführte Person.
Zugehörige Objekte
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