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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 23. September
Die Gemeindeversammlung vom 23. September 2026 hat mit einer Präsenz von 273 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäss § 4 Abs. 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Münchenstein publiziert werden:
Traktandum 1
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2026 wird genehmigt.
Traktandum 2
Die Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation (Einwohnerrat) wird abgelehnt.
Traktandum 3
Die Änderung des Abfallreglements betreffend Abfallgrundgebühr wird mit einer Ergänzung beschlossen.
Traktandum 4
Der Gemeinderat zieht das Geschäft über die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Parkierreglements im Quartier Löffelacker zurück und stellt die Traktandierung auf die Gemeindeversammlung im Dezember 2026 in Aussicht.
Traktandum 5
Die jährlich wiederkehrende Brutto-Ausgabe für die Einmietung der Gemeindeverwaltung im Spenglerpark von CHF 1'103'000 wird genehmigt.
Die Beschlüsse der Traktanden 2, 3 und 5 unterstehen dem fakultativen Referendum.
Rechtsmittelhinweis:
Allfällige Entscheide der Stimmberechtigten und der Organe der Gemeinde gemäss § 172 Gemeindegesetz BL können beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal angefochten werden.
Die Beschwerde gemäss § 172 Absatz 2 Gemeindegesetz BL ist wie folgt einzureichen:
a) wegen mangelhafter Vorbereitung der Gemeindeversammlung innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes,
b) wegen mangelhafter Durchführung der Gemeindeversammlung innert 10 Tagen seit der Beschlussfassung,
c) wegen übriger Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten innert 10 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes.
Gemäss § 172a Gemeindegesetz BL ist das Beschwerdeverfahren unter Vorbehalt von § 20 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 13. Juni 1988 kostenlos gegen Erlasse und Entscheide der Gemeindeversammlung.
Zugehöriges
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