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Allmend-Gesuch (Allmendnutzungsgesuch)
Die Benützung von Allmend ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Wird die Allmend ohne Bewilligung in Anspruch genommen, erfolgt ein Bearbeitungszuschlag von Fr. 50.-- und die Gebühren werden für die gesamte Installationsdauer in doppelter Höhe erhoben.
Das Gesuch für Allmendnutzung ist zusammen mit einem Situationsplan mit der massstäblich eingetragenen Fläche schriftlich einzureichen.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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2.2 Tiefbau | 061 416 11 50 | bauverwaltung@muenchenstein.ch |