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Zuzug

Herzlich Willkommen in Münchenstein!

Für die offizielle Anmeldung in unserer Gemeinde sind die Einwohnerdienste auf der Gemeindeverwaltung zuständig. Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihren Vierbeiner ebenfalls bei den Einwohnerdiensten an.

Für die Anmeldung schulfpflichtiger Kinder ist das Sekretariat der Primarschule respektive der Sekundarschule zuständig:

Sekretariat Kindergarten/Primarschule

Sabrina Lombardi Tel. 061 416 03 33
sabrina.lombardi@muenchenstein.ch 


Sekretariat Sekundarschule
Raffaella Molinari Tel. 061 552 01 40
raffaella.molinari@sbl.ch 

Wer vom Ausland oder einem anderen Kanton zugezogen ist und einen Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen möchte, findet hier weitere Informationen.

Kontakt

1.1 Einwohnerdienste
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 00
Fax 061 416 11 99
einwohnerdienste@muenchenstein.ch

Anmeldung, Zuzug

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen in Münchenstein! Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden? Bitte b…

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Münchenstein!

Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden?

Bitte beachten Sie die gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen für die Anmeldung. Wir bitten Sie deshalb, innert dieser Frist mit den für Sie notwendigen Unterlagen bei uns vorzusprechen oder die Anmeldung – sofern Sie die Voraussetzung erfüllen – via eUmzug unter www.eumzug.swiss vorzunehmen:

  Zuzug kantonal/ausserkantonal Zuzug aus dem Ausland
Schweizerinnen und Schweizer
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Abmeldung wenn nicht elektronisch
  • Mietvertrag*¹
  • Krankenkassennachweis (KVG)
  • Kopie Eheschein/Scheidungsurteil*¹
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag*²
Ausländerinnen und Ausländer (EU/EFTA)
  • Ausländerausweis
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Abmeldung wenn nicht elektronisch
  • Mietvertrag*²
  • Krankenkassennachweis (KVG)
  • Kopie Geburtsurkunde*¹
  • Kopie Eheschein/Scheidungsurteil*¹
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag*²
  • Arbeitsvertrag
Ausländerinnen und Ausländer (nicht EU/EFTA)
  • Ausländerausweis
  • Reisepass
  • Abmeldung wenn nicht elektronisch
  • Mietvertrag*²
  • Krankenkassennachweis (KVG)
  • Kopie Geburtsurkunde*¹
  • Kopie Eheschein/Scheidungsurteil*¹
  • Reisepass
  • Mietvertrag*²
  • Zusicherung oder Ermächtigung der Visumserteilung
  • Arbeitsvertrag
 
*¹ Familienbüchlein oder Familienausweis oder Geburtsurkunde (die Namen der Eltern müssen ersichtlich sein), Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung o.ä.

bei Untermiete: Untermietvertrag/Bestätigung Hauptmieter
(Bitte informieren Sie auch den Eigentümer(in) der Liegenschaft oder die Liegenschaftsverwaltung über das Untermietsverhältnis.
bei Eigentum: Kaufvertrag
 
  • Bei der Anmeldung von minderjährigen Kindern ist der Sorgerechtsentscheid bzw. die Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitzubringen.
     
  • Beim Zuzug aus dem Ausland ist innert 90 Tagen nach dem Zuzug der Nachweis über den Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung (KVG) oder die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz abzugeben.


Wochenaufenthalter

  • Niederlassungsausweis (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Amtlicher Personalausweis (IDK, Pass, Ausländerausweis)
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag von Mieter:in und Vermieter:in / Eigentümer:in unterzeichnet
  • Fragebogen über Wochenaufenthalt plus die darauf aufgeführten Unterlagen (den Fragebogen finden Sie unter der Dienstleistung "Wochenaufenthaltsbewilligung" unter "Dokumente")

Die Anmeldung durch eine Drittperson (Firma, Verwandter, Bekannter) ist nur mit einer Vollmacht möglich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie verwenden können.

Hinweise zum Datenschutz inkl. Musterschreiben finden Sie unter dem nachfolgenden Link unter dem Stichwort "Einwohnerregister". 

Sollten Sie nicht im Besitz einer Packung Kaliumiodid-Tabletten sein, können Sie bei uns einen Gutschein abholen, der Sie zum Bezug der Tabletten in einer Apotheke berechtigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jodtabletten.ch

 

 

Einbürgerungen

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.baselland.ch/einbuergerung  

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/einbuergerung

 

Hundehaltung und -gebühren

Wegleitung Hundeanmeldung Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde registrieren zu lassen. Anmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Geme…

Wegleitung Hundeanmeldung
Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde registrieren zu lassen. Anmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen (§6 des Reglements über die Hundehaltung der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 25. Oktober 2005).

Weitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite der Hundefachstelle des Kantons-Basellandschaft.

Hundeanmeldung

Bei der Anmeldung sind einzureichen:

  • Hundepass oder/und Impfausweis,
  • Bestätigung Haftpflichtversicherung (Deckungssumme min. 3 Millionen Franken),
  • Nachweis der Chipnummer des Hundes

Jeder Hund, der in der Gemeinde gehalten wird, muss gemeldet werden.

Hundeabmeldungen sind erforderlich bei

  • Wegzug
  • Umplatzierung des Hundes (Bestätigung der Weitergabe oder Rückgabe)
  • Ableben des Hundes (Bestätigung des Tierarztes o. Euthanasierechnung)

Gebühren:
a. Pro Hund und Jahr CHF 150.00
b. Haltergebühren werden pro Kalenderjahr erhoben. Erfolgt die Anmeldung nach dem
    30. Juni, wird die Hälfte der Gebühr erhoben
c. Übertretungen gemäss Ordnungsbussenliste zum Reglement über die Hundehaltung
    können im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.
d. Für alle weiteren Verletzungen der Bestimmungen dieses Reglements oder kantonaler
    Bestimmungen über die Hundehaltung, die nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet
    werden können, können provisorische Bussenverfügungen von CHF 200.00 bis
    CHF 5000.00 ausgesprochen werden. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen
    des Gemeindegesetzes.

Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.

Zugehörige Objekte