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Höhenfixpunkt

Die Höhenfixpunkte werden von Bauherren benötigt, weil für ein Baugesuch eine absolute Höhenkote angegeben werden muss. Die Gebühr für die Abgabe eines Höhenfixpunktes oder einer Deckel-/ Sohlenhöhe einer Kanalisation beträgt Fr. 75.00 pro Punkt.