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Haustiere entlaufen - zugelaufen

Ist Ihr Haustier entlaufen bez. entflogen?
  • Meldung an Gemeindepolizei (Tel. 061 416 11 02) ausserhalb der Öffnungszeiten bei der Kantonspolizei (Tel. 061 726 87 17)
  • Meldung an Regionales Tierfundbüro (Tel. 061 378 78 10) www.tierfundbuero.ch / info@tierfundbuero.ch
Ist Ihnen ein Haustier zugelaufen?
  • Meldung an Gemeindepolizei (Tel. 061 416 11 02) ausserhalb der Öffnungszeiten bei der Kantonspolizei (Tel. 061 726 87 17)
  • Meldung an Tierärzte in der Umgebung. Vielleicht kennt jemand das Tier!
  • Hunde mit Nummer am Halsband: Nummer am Halsband ablesen und die Gemeindepolizei informieren. Sie kann mit Hilfe der Nummer den/die Hundebesitzer/in feststellen.
  • Hunde ohne Nummer am Halsband: Sollte der Hund keine Nummer tragen, bitte mit dem Hund sich bei der Kantonspolizei, bei der Gemeindepolizei oder bei einem Tierarzt melden. Alle Hunde müssen seit dem 30.06.2004 einen Hundechip tragen. Der/die Halter/in kann mittels dieses Chips gefunden werden.
 

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