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Beglaubigungen

In einer Unterschriftsbeglaubigung müssen nach § 21c und § 23 ff. EG ZGB folgende Angaben zwingend gemacht werden:
  • Die Unterschrift muss vor der Urkundeperson geleistet werden.
  • Name, Vorname
  • Heimatort/Staatsangehörigkeit
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Zivilstand
  • Identitätsüberprüfung: Angabe, auf Grund welcher Tatsachen sich die Urkundsperson über die Identität der an der Beurkundung mitwirkenden Personen Gewissheit verschafft hat (Pass/Identitätskarte, persönlich bekannt)
  • Ort, Datum, Stempel und Unterschrift der Urkundsperson

Beglaubigung einer Kopie

 

  • Vorzulegen ist das Originaldokument
  • Eine Identitätsprüfung wird nicht vorgenommen
  • Bestätigung durch Urkundsperson "Diese Kopie entspricht dem Original"
  • Ort, Datum, Stempel und Unterschrift der Urkundsperson

Kosten: nach Gebührenverordnung der Gemeindeverwaltung

Preis

nach Gebührenverordnung der Gemeindeverwaltung

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