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Abmeldung, Wegzug ins Ausland

Sie ziehen ins Ausland? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Wegzug ins Ausland CH-Bürger

Sie melden sich bei den Einwohnerdiensten Münchenstein um den Wegzug vorzunehmen. Die persönliche Meldung über den Wegzug ins Ausland hat frühestens 6 Wochen und spätestens 14 Tage vor dem Wegzug zu erfolgen.

Für die Wegzugsmeldung benötigen wir Folgendes:

  • Amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Exakte Wegzugsadresse (im Ausland), allenfalls eine Zustelladresse in der Schweiz
     

Wegzug ins Ausland ausländische Staatsangehörige 

Sie melden sich bei den Einwohnerdiensten Münchenstein um den Wegzug vorzunehmen. Die persönliche Meldung über den Wegzug ins Ausland hat frühestens 6 Wochen und spätestens 14 Tage vor dem Wegzug zu erfolgen.

Für die Wegzugsmeldung benötigen wir Folgendes:

  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung im Original
  • Exakte Wegzugsadresse (im Ausland), allenfalls eine Zustelladresse in der Schweiz

Nach der erfolgreichen Abmeldung von der Gemeinde erhalten Sie am Schalter eine Wegzugsmeldung, welche Sie für die Abmeldung bei der Krankenkasse, Pensionskasse, etc. vorlegen können.

Tipp
Denken Sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, die Primeo Energie, die IWB, Motorfahrzeugkontrolle, Ihre Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken, Abonnementsdienste etc. über Ihren Wegzug ins Ausland frühzeitig zu informieren.

Preis

kostenlos

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