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Friedhof Münchenstein – Aufhebung von Grabstätten (Urnen- und Sarggräber)
Infolge Erreichung der reglementarischen Ruhezeit werden auf dem Friedhof Münchenstein alle Gräber aus dem Jahr 2001 aufgehoben. Die Angehörigen werden ersucht, allfällige Grabpflegeaufträge bei ihrem Gartenbauunternehmen per 31. Dezember 2026 zu kündigen. Dies betrifft nur Gräber, die nicht durch die Friedhofgärtnerei, sondern durch Angehörige gepflegt werden. Alle Gräber müssen bis Ende Januar 2027 abgeräumt sein.
Erfolgt die Abräumung durch die Angehörigen nicht innert der angegebenen Frist, geht der Gemeinderat als Aufsichtsbehörde davon aus, dass über die allenfalls noch vorhandenen Grabsteine, Anpflanzungen etc. verfügt werden kann. Die Abräumung erfolgt in diesem Fall kostenlos durch die Friedhofgärtnerei der Gemeinde.
Auskunft erteilt das Friedhofspersonal persönlich oder das Sekretariat des Werkhofs unter Tel. 061 416 11 62 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 11.30 Uhr.