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Zur Abstimmung vom 27. September 2026

9. September 2026

Die Abstimmungsunterlagen (Stimmrechtsausweis, Stimmzettel, Erläuterung zur Abstimmung) werden den Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten haben, haben diesen bis spätestens Dienstag, 22. September 2026, persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung anzufordern. Die Abholung muss persönlich erfolgen.

Eventuell fehlende Unterlagen (alle ausser Stimmrechtsausweise) können bei der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten oder am Wahlwochenende direkt im Wahllokal angefordert werden.

Für die „Briefliche Stimmabgabe“ wird auf die Ausführungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises verwiesen. Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.

Die Stimmrechtsausweise können bis spätestens Dienstag vor der Abstimmung unfrankiert der Post (B-Post) übergeben werden. Couverts, die im Anschluss versendet werden, können bis Donnerstag vor der Abstimmung via A-Post übermittelt werden – selbst frankiert.

Für die kantonale Vorlage hat die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft ein kurzes erklärendes Video produziert, um den Inhalt möglichst einfach einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Der Spot ist auf der Website sowie auf den Social-Media-Kanälen des Kantons abrufbar: www.bl.ch/abstimmungsvideosExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Öffnungszeiten Wahllokal Gemeindeverwaltung, Schulackerstrasse 4:

  • Samstag, 26. September 2026: 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Sonntag, 27. September 2026: 9.00 bis 11.00 Uhr
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