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Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

3. Juli 2026

Der Kantonale Führungsstab hat per heute, 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, im Kanton Basel-Landschaft ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen und somit die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 angehoben.

Mit Verfügungen vom 25. Juni und vom 29. Juni 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt ergriffen. Da es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Böden sehr trocken. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden. Die Waldbrandgefahrenstufe wird daher per 3. Juli 2026, 12.00 Uhr, auf Stufe 4 (gross) angehoben.

Entsprechend wird - in Ergänzung zur Verfügung vom 25. Juni und vom 29. Juni 2026 - bis
auf Widerruf verfügt:

Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-/Gasgrills etc.)

Weiterhin gilt:

  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von "Himmelslaternen / Heissluft-Ballons" (gekaufte oder selbstgefertigte), welche durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.

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Verfügung Kantonaler Führungsstab vom 2. Juli 2026 (PDF, 107 kB) Download 0 Verfügung Kantonaler Führungsstab vom 2. Juli 2026