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Zur Abstimmung vom 8. März 2026
Die Abstimmungsunterlagen (Stimmrechtsausweis, Stimmzettel, Erläuterung zur Abstimmung) werden den Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten haben, haben diesen bis spätestens Dienstag, 3. März 2026, persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung anzufordern. Die Abholung muss persönlich erfolgen.
Eventuell fehlende Unterlagen (alle ausser Stimmrechtsausweise) können bei der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten oder am Wahlwochenende direkt im Wahllokal angefordert werden.
Für die „Briefliche Stimmabgabe“ wird auf die Ausführungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises verwiesen. Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Die Stimmrechtsausweise können bis spätestens Dienstag vor der Abstimmung unfrankiert der Post (B-Post) übergeben werden. Couverts, die im Anschluss versendet werden, können bis Donnerstag vor der Abstimmung via A-Post übermittelt werden – selbst frankiert.
Für die kantonalen Vorlagen hat die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft jeweils ein kurzes erklärendes Video produziert, um die Inhalte möglichst einfach einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Der Spot ist auf der Website sowie auf den Social-Media-Kanälen des Kantons abrufbar: www.bl.ch/abstimmungsvideosExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Öffnungszeiten Wahllokal Gemeindeverwaltung, Schulackerstrasse 4:
- Samstag, 7. März 2026: 18.30 bis 20.00 Uhr
- Sonntag, 8. März 2026: 9.00 bis 11.00 Uhr