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Information zur Abfall-Grundgebühr

15. Dezember 2025

Die Gemeinde Münchenstein erhebt seit dem Jahr 2025 eine Grundgebühr für die Abfallentsorgung, die an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2024 beschlossen worden ist. Die Grundgebühr wurde eingeführt, um das Abfallwesen in Münchenstein kostendeckend betreiben zu können. Sie deckt Kosten, die nicht über mengenabhängige Entsorgungsgebühren (z. B. Gebührensäcke) gedeckt werden. Dazu gehören u. a. die öffentlichen Wertstoff-Sammelstellen und Abfalleimer, die Papier- und Kartonabfuhr, die Littering-Prävention und die Entsorgung von illegal deponiertem Abfall, der Sonderabfallsammeltag, die Kompostberatung, Personalkosten, Administration etc.

Die Grundgebühr für das Jahr 2025 wurde in Rechnung gestellt. Sie beträgt für Haushalte CHF 50 und für das Gewerbe CHF 150 pro Betrieb.

Die Grundgebühr ist auch geschuldet, wenn die Dienstleistungen der Gemeinde im Abfallwesen nicht in Anspruch genommen werden. Wer zur Miete wohnt, wird die Grundgebühr von der Eigentümerschaft bzw. von der Liegenschaftsverwaltung weiterverrechnet erhalten, da die Rechnungen nicht direkt an die Mieterinnen und Mieter versendet werden.

Die Einnahmen aus der Grundgebühr decken ausschliesslich Kosten des Abfallwesens. Das Abfallwesen ist eine Spezialfinanzierung der Gemeinde, d. h. diese Aufgaben werden nicht durch Steuern, sondern durch Gebühren finanziert.