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Bekämpfung Japankäfer – Ausnahmebewilligung für Bewässerung von Sportrasen-Grünflächen
Seit 26. Juni 2025 ist eine Allgemeinverfügung des Kantons Basel-Landschaft betreffend Tilgungsmassnahmen gegen den Japankäfer im Befallsherd und in der Pufferzone in Kraft. Die Gemeinde Münchenstein liegt teilweise im Befallsherd (1km-Radius um den Fundort) und vollständig in der Pufferzone (5km-Radius um den Befallsherd). Die Allgemeinverfügung beinhaltet u. a. ein generelles Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen im Befallsherd.
Ausgenommen vom Bewässerungsverbot im Befallsherd sind Sportrasen-Grünflächen, für die auf Gesuch hin vom Kanton Basel-Landschaft eine schriftliche Bewilligung erteilt wurde. Die Bewilligung verpflichtet zu einem sogenannten Nematodeneinsatz im Herbst 2025. Die Nematoden werden in die Rasenflächen eingetragen, greifen die Larven des Japankäfers an und machen diese somit unschädlich.
Die Gemeinde Münchenstein hat für drei Sportrasen-Grünflächen jeweils ein Gesuch eingereicht, das am 30. Juni 2025 vom Kanton Basel-Landschaft bewilligt wurde. Es handelt sich hierbei um die Sportrasen-Grünfläche der Schulanlage Lange Heid sowie die Sportanlagen Au und Welschmatt. Ziel ist es, Schäden an diesen Anlagen zu vermeiden. Die Anlage in der Lange Heid befindet sich bereits im Befallsherd. Die beiden Sportanlagen Au und Welschmatt liegen aktuell in der Pufferzone. Bei den beiden letztgenannten Anlagen wurde das Gesuch bereits eingereicht, um bei einer allfälligen Ausweitung des Befallsherds den nötigen Unterhalt gewährleisten zu können.
Weitere Informationen sowie die detaillierten Massnahmen in Befallsherd und Pufferzone sind HIER auf der Gemeindewebsite ersichtlich.