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Gebührenfreie Entsorgung Weihnachtsbäume am 16. und 30. Januar
Die Grünabfuhren vom 16. und 30. Januar 2025 nehmen kostenfrei Weihnachtsbäume mit. Hierfür ist es erforderlich, dass jeglicher Schmuck (Lametta, Kerzen etc.) vorgängig entfernt wird. Die Bäume müssen bis spätestens 7.00 Uhr am Morgen an der Strasse bereitgestellt werden.
Die kostenlose Entsorgung gilt ausschliesslich für Weihnachtsbäume. Die üblichen Garten- wie auch Bioabfälle sind gebührenpflichtig und können – mit den entsprechenden Marken respektive Jahresvignetten versehen – ebenfalls an den beiden Abfuhrtagen bereitgestellt werden.
Als alternative Verwertungsmöglichkeit von Weihnachtsbäumen wird die Nutzung der Tannenäste als Kälteschutz von Pflanzenbeeten, Balkonkisten oder Verteilung unter Sträucher empfohlen. Im Frühjahr können die abgefallenen Nadeln als Schneckenschutz gegen Frass an Jungpflanzen ausgestreut werden.