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Allmend-Gesuch (Allmendnutzungsgesuch)

Die Benützung von Allmend ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Wird die Allmend ohne Bewilligung in Anspruch genommen, erfolgt ein Bearbeitungszuschlag von Fr. 50.-- und die Gebühren werden für die gesamte Installationsdauer in doppelter Höhe erhoben.

Das Gesuch für Allmendnutzung ist zusammen mit einem Situationsplan mit der massstäblich eingetragenen Fläche schriftlich einzureichen.

Merkblatt Allmendnutzung - Signalisation Baustelle

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