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Reklame-Gesuch

Wenn Sie an der Fassade Ihres Geschäfts, Ladens oder Ihres Bürogebäudes eine Reklametafel, Firmenschrift oder Leuchtreklame anbringen resp. auf Allmend eine Aussenreklame (Plakatstellen, Werbefahnen etc.) aufstellen möchten, dann benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde.

Gesetzliche Grundlagen:
Reklamereglement
Verordnung zum Reklamereglement 

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