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Strafregisterauszug

Beim Bundesamt für Justiz (BJ) können der klassische "Privatauszug" oder der "Sonderprivatauszug" bestellt werden.

Der Privatauszug gibt Auskunft über:

  • Alle Urteile wegen Verbrechen und Vergehen Erwachsener, bis zum Ablauf bestimmter Fristen.

Der Sonderprivatauszug gibt nur Auskunft über:

  • Urteile, die ein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen enthalten, solange ein solches Verbot wirksam ist.

Auch besteht die Möglichkeit den Strafregisterauszug bei der Post zu bestellen.

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