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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016

6. Dezember 2016

Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2016 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. September 2016 wird einstimmig genehmigt.

2. Vom Aufgaben- und Finanzplan 2017 bis 2021 des Allgemeinen Haushalts wird Kenntnis genommen.

3. Vom Aufgaben- und Finanzplan 2017 bis 2021 der Spezialfinanzierungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung) wird Kenntnis genommen.

4.1 Das vorliegende Budget 2017 wird ohne Änderungen mit grossem Mehr genehmigt.
4.2 Für das Jahr 2017 werden die öffentlichen Abgaben wie folgt festgesetzt:
4.2.1 Gemeindesteuersätze (§ 2 Steuerreglement)
Natürliche Personen:
Einkommens- und Vermögenssteuer (§ 19 StG): 61 % des Staatssteuerbetrages (wie bisher)
Juristische Personen:
Ertragssteuer (§ 58 StG): 5 % des steuerbaren Ertrages (wie bisher)
Kapitalsteuer (§ 62 StG): 2.75 ‰ des steuerbaren Kapitals (wie bisher)
4.2.2 Feuerwehrpflichtersatz (§ 15, Abs. 2 Feuerwehrreglement)
9 % des Gemeindesteuerbetrages (wie bisher), max. Fr. 1‘000.— (wie bisher)

5. Verschiedenes:
Von der Beantwortung der Anfrage gemäss § 69 des Gemeindegesetzes von Willy Müller betreffend Reinigung der Strassen und Trottoirs wird Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassungen gemäss den vorstehenden Ziffern 1. bis 5. unterstehen nicht dem fakultativen Referendum.

Der Gemeinderat