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Feuerungskontrolle: Obligatorische Kontrolle

Informationen zu den obligatorischen Kontrollen der Öl- und Gasheizungen sowie der Holzfeuerungen finden Sie auf der Website des Kantons Baselland.
https://kanton.baselland.ch/bau-und-umweltschutzdirektion/lufthygiene/lufthygiene/feuerungskontrolle-gemeinden-bl.

Öl- und Gasfeuerungskontrolle
Die Gemeinde Münchenstein führt die Öl- und Gasfeuerungskontrolle im liberalisierten Modell durch. Die Anlagebetreiberinnen und Anlagebetreiber haben die Wahl, ob sie die Kontrolle durch die amtliche Kontrolleurin (Fred Senn AG, Basel) oder durch frei wählbare private Kontrolleurinnen oder Kontrolleure respektive Servicefirmen durchführen lassen.

Holzfeuerungskontrolle
Die Holzfeuerungskontrolle wird ebenfalls im liberalisierten Modell durchgeführt. Der Gemeinderat hat die Holzfeuerungskontrolle an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft delegiert. Diese erledigt die administrativen Arbeiten. Die Kontrollen werden durch private Feuerungskontrolleurinnen oder Feuerungskontrolleure durchgeführt.

Reglement über die Feuerungskontrolle

Verordnung über die Feuerungskontrolle

Zugehörige Objekte