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Kinder- und Jugendzahnpflege

Sobald Kinder in den Kindergarten eintreten oder schulpflichtig sind, besteht die Möglichkeit, die Kinder- und Jugendzahnpflege in Anspruch zu nehmen.

Folgende Dienstleistungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendzahnpflege:

  • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zur Mündigkeit
  • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Parodontitis (Erkrankung des Zahnbettes)
  • Behandlung von Karies und Zahnstellungsanomalien
  • Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
  • Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (massgebend: steuerbares Einkommen sowie Kinderzahl)

Für die zahnärztliche Versorgung kann eine Zahnärztin bzw. ein Zahnarzt im Kanton Basel-Landschaft frei gewählt werden.

Kinder, die eine Verzichtserklärung abgegeben haben, können zu einem späteren Zeitpunkt nur aufgenommen werden, wenn die Zähne keine Mängel aufweisen. Andernfalls müssen die Zähne zuvor auf privater Basis saniert werden.

Im Falle eines Wohnortswechsels muss eine erneute Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde erfolgen.

Zugehörige Objekte

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Anmeldeformular deutsch (PDF, 131 kB) Download 0 Anmeldeformular deutsch
Antrag für ausserkantonale Behandlung (PDF, 71 kB) Download 1 Antrag für ausserkantonale Behandlung
Kinder- und Jugendzahnpflegereglement (PDF, 59 kB) Download 2 Kinder- und Jugendzahnpflegereglement
KJZ Eltern Rechte und Pflichten (PDF, 228 kB) Download 3 KJZ Eltern Rechte und Pflichten
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