Kopfzeile

Inhalt

Zonenvorschriften Siedlung

Die Nutzungsplanung von Münchenstein wurde zum ersten Mal seit 1978 einer Gesamtrevision unterzogen. Da der Zonenplan sowie das Reglement nie in einer Gesamtüberarbeitung revidiert, sondern stets nur in gewissen Bereichen angepasst wurden, war ein grosser Handlungsbedarf vorhanden.

Mit der Gesamtrevision sind schlussendlich vier Dokumente rechtsverbindlich genehmigt worden:

  • Zonenplan Siedlung (Teilplan A)
  • Zonenplan Gefahrenkarte (Teilplan B)
  • Zonenvorschriften Siedlung (Reglement)
  • Strassennetzplan (SNP)

Eine solch grosse und räumlich komplexe Planung benötigt eine Auslegeordnung. Um die gewünschte räumliche Entwicklung auszuloten, wurde vorgängig der Revision im Jahr 2011 ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erstellt. Das Konzept zeigt den Idealzustand einer Gemeinde auf. Der Entwicklungshorizont liegt dabei bei ca. 15 Jahren, also im Fall von Münchenstein bei ca. 2030. Das verabschiedete REK bildete das Leitinstrument der Gesamtrevision.

Im Jahr 2012 erfolgte die Ausschreibung der Gesamtrevision, in welcher das Planungsbüro Stierli + Ruggli überzeugte und den Zuschlag für die planerische Betreuung und Ausarbeitung der Zonenvorschriften erhielt. Nebenbei wurde die Planungsgruppe "Revision Nutzungsplanung" (PRN) ins Leben gerufen, die aus Vertretern der Ortsparteien und weiteren Interessengruppen besteht. Das Gremium begleitete die gesamte Revision und unterstützte den Gemeinderat in beratender Funktion.

In der Entwurfsphase sind die Unterlagen vollumfänglich erstellt und zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht worden. Mit der kantonalen Vorprüfung wird abgeklärt, ob eine Planung rechtmässig ist und mit den übergeordneten Planungen und Gesetzen übereinstimmt. Dieser Prozess dauerte aufgrund der Planungsgrösse rund ein Jahr. Im August 2015 konnten die Entwürfe demensprechend überarbeitet werden.

Der nächste Planungsschritt erfolgte in Form der öffentlichen Mitwirkung. In dieser zeigte sich ein reges Interesse der Bevölkerung, welche sich aktiv einbrachte. Viele Eingaben betrafen die Bestimmungen zu den geplanten Schutz- und Schonzonen. Deshalb hat sich der Gemeinderat entschlossen, die Schutz- und Schonzonenplanung nicht gleichzeitig mit der Gesamtrevision vorzunehmen, sondern diese in einem separaten Verfahren zu behandeln.

Am 16. Juni 2016 erfolgte die Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung, welche die Gesamtrevision mit grossem Mehr guthiess. Die Referendumsfrist verstrich ungenutzt. Im nachfolgenden Auflageverfahren sind jedoch einige Einsprachen eingegangen. In den darauffolgenden Einsprachebehandlungen konnte man sich nicht mit allen Einsprechenden verständigen. Die unerledigten Einsprachen wurden dem regierungsrätlichen Genehmigungsantrag beigelegt. Am 15. August 2017 wurde die Gesamtrevision der Nutzungsplanung durch den Regierungsrat Basel-Landschaft genehmigt.

Kontakt

2.4 Raum und Umwelt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 50
Fax 061 416 11 97
bauverwaltung@muenchenstein.ch
Lehmann Martin
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 90
Fax 061 416 11 99
martin.lehmann@muenchenstein.ch

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt