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Mobilfunkanlagen

Der Gemeinderat hat im März 2013 ein Standortkonzept für Mobilfunkanlagen verabschiedet (Kaskadenmodell). Dieses Konzept, welches den Mobilfunkbetreibern zugestellt wurde, zeigt Standortvorschläge für Mobilfunkanlagen unterschiedlicher Priorisierung auf. Neben den Gebieten, die sich für eine Anlage eignen, zeigen die Pläne auch jene Gebiete, in denen keine Anlagen erwünscht sind (z.B. Aussichtszonen, Kernzone, Denkmalschutzzonen).

Im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen ist auch § 121a des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Baselland (Informations- und Konsultationspflicht bei Mobilfunkanlagen) zu beachten. Damit werden die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, vor Einreichung eines Gesuchs bei der Gemeinde ein Vorabklärungsgesuch betreffend dem Standort einzureichen (Konsultationspflicht). Die Gemeinde hat die Möglichkeit, die Prüfung eines Alternativstandortes zu verlangen.

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