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Kommunale Baugesuche
Der Gemeinderat Münchenstein erteilt Baubewilligungen für:
| a. | freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m ab bestehendem Terrain aufweist. |
| b. | Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung. |
| c. | Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers. |
| d. | Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang. |
| e. | Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege. |
| f. | Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan. |
| g. | Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken. |
| h. | Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung. |
Bei den untenstehenden Links sowie bei den Publikationen finden Sie weitere wichtige Informationen und Formulare.
Links
Kontakt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 50
bauverwaltung@muenchenstein.ch
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 78
dominique.vaneekhout@muenchenstein.ch
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| 2.4 Raum und Umwelt | 061 416 11 50 | bauverwaltung@muenchenstein.ch |