Kopfzeile
Inhalt
Kantonale Baugesuche
Das kantonale Bauinspektorat Basel-Landschaft in Liestal erteilt Baubewilligungen für:
| a. | das Erstellen neuer Bauten, die Erweiterung oder Abänderung bestehender Bauten und Bauteile sowie für alle baulichen Anlagen über oder unter der Erde; |
| b. | die Änderung der Benützungsart bestehender Bauten und Anlagen, insbesondere bei wesentlicher Änderung der gewerblichen Nutzung; |
| c. | Deponien, Ablagerungsplätze, Materialgruben und Steinbrüche; |
| d. | Stützmauern, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie bauliche Anlagen, die dem Lärmschutz dienen; |
| e. | Einfriedigungen, sofern die Gemeinden sie unter die Baubewilligungspflicht stellen; |
| f. | die Errichtung von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen; |
| g. | Aussenantennenanlagen; |
| h. | Abbruch von Bauten und Bauteilen von Liegenschaften in Kernzonen und anderen Schon- resp. Schutzzonen. |
| Solaranlagen: | |
| i. | Solaranlagen in Bau- und in Landwirtschaftszonen, die keiner Baubewilligung bedürfen, sind meldepflichtig. Die Meldung hat mindestens 30 Tage vor Baubeginn schriftlich an das Bauinspektorat zu erfolgen. |
Bei den untenstehenden Links und bei den Publikationen finden Sie weitere wichtige Informationen und Formulare.
Links
Kontakt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 50
bauverwaltung@muenchenstein.ch
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 78
dominique.vaneekhout@muenchenstein.ch
Zugehörige Objekte
| Name | Download |
|---|
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| 2.4 Raum und Umwelt | 061 416 11 50 | bauverwaltung@muenchenstein.ch |