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Zuzug
Herzlich Willkommen in Münchenstein!
Für die offizielle Anmeldung in unserer Gemeinde sind die Einwohnerdienste auf der Gemeindeverwaltung zuständig. Hundehalterinnen und Hundehalter melden ihren Vierbeiner ebenfalls bei den Einwohnerdiensten an.
Für die Anmeldung schulpflichtiger Kinder ist die Schulverwaltung der Primarschule respektive der Sekundarschule zuständig:
Schulverwaltung Kindergarten/Primarschule
Schulverwaltung Tel. 061 416 03 33
schulverwaltung@schule-muenchenstein.ch
Sekretariat Sekundarschule
Raffaella Molinari Tel. 061 552 01 40
raffaella.molinari@sbl.ch
Wer vom Ausland oder einem anderen Kanton zugezogen ist und einen Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen möchte, findet hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. weitere Informationen.
Kontakt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 00
einwohnerdienste@muenchenstein.ch
Anmeldung, Zuzug
Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Münchenstein!
Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden?
Bitte beachten Sie die gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen für die Anmeldung. Wir bitten Sie deshalb, innert dieser Frist mit den für Sie notwendigen Unterlagen bei uns vorzusprechen oder die Anmeldung – sofern Sie die Voraussetzung erfüllen – via eUmzug unter eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vorzunehmen.
Mitzubringende Unterlagen entnehmen Sie dem Dokument "Notwendige Unterlagen zur Anmeldung".
Die Anmeldung durch eine Drittperson (Firma, Verwandter, Bekannter) ist nur mit einer Vollmacht möglich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie verwenden können. Anmeldungen aus dem Ausland müssen persönlich erfolgen.
Bei der Anmeldung von minderjährigen Kindern ist der Sorgerechtsentscheid bzw. die Einverständniserklärung (bei gemeinsamem Sorgerecht) des Elternteiles mitzubringen, der nicht mitzieht.
Sollten Sie nicht im Besitz einer Packung Kaliumiodid-Tabletten sein, können Sie bei uns einen Gutschein abholen, der Sie zum Bezug der Tabletten in einer Apotheke berechtigt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.jodtabletten.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Have you recently moved to Münchenstein?
We warmly welcome you here!
Have you remembered to deregister with your former municipality of residence?
Please note the legal requirement to register within 14 days. We therefore ask that you visit us within this timeframe with the necessary documents or — provided you meet the requirements — complete the registration via eUmzug at eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Please refer to the document “Required documents for registration” for a list of the documents you need to bring.
Registration by a third party (company, relative, acquaintance) is only possible with a power of attorney. You will find a form for this purpose below, which you may use. Registrations from abroad must be made in person.
When registering minor children, you must bring the custody order or the declaration of consent (in the case of joint custody) from the parent who is not accompanying the child.
If you do not have a pack of potassium iodide tablets, you can collect a voucher from us which entitles you to collect the tablets from a pharmacy. Further information is available at www.jodtabletten.ch
Einbürgerungen
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baselland.ch/einbuergerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hundehaltung und -gebühren
Wegleitung Hundeanmeldung
Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde registrieren zu lassen. Anmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen (§6 des Reglements über die Hundehaltung der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 25. Oktober 2005).
Weitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite des Kantons-BasellandschaftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Hundeanmeldung
Bei der Anmeldung sind einzureichen:
- Hundepass oder/und Impfausweis,
- Bestätigung Haftpflichtversicherung (Deckungssumme min. 3 Millionen Franken),
- Nachweis der Chipnummer des Hundes
Jeder Hund, der in der Gemeinde gehalten wird, muss gemeldet werden.
Hundeabmeldungen sind erforderlich bei
- Wegzug
- Umplatzierung des Hundes (Bestätigung der Weitergabe oder Rückgabe)
- Ableben des Hundes (Bestätigung des Tierarztes o. Euthanasierechnung)
Gebühren:
a. Pro Hund und Jahr CHF 150.00
b. Haltergebühren werden pro Kalenderjahr erhoben. Erfolgt die Anmeldung nach dem
30. Juni, wird die Hälfte der Gebühr erhoben
c. Übertretungen gemäss Ordnungsbussenliste zum Reglement über die Hundehaltung
können im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden.
d. Für alle weiteren Verletzungen der Bestimmungen dieses Reglements oder kantonaler
Bestimmungen über die Hundehaltung, die nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet
werden können, können provisorische Bussenverfügungen von CHF 200.00 bis
CHF 5000.00 ausgesprochen werden. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen
des Gemeindegesetzes.
Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| 1.4 Einwohnerdienste | 061 416 11 00 | einwohnerdienste@muenchenstein.ch |