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Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe 3 - Lockerung des Feuerverbots
Wie der Führungsstab des Kantons Basel-Landschaft mitteilt, kann aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage eine erhöhte Bodenfeuchte festgestellt werden, wodurch sich die Entzündbarkeit verringert hat. Aufgrund des nach wie vor trockenen Holzes und der hohen Anteile von abgestorbenen und vertrockneten Bäumen bleibt reichlich Brandgut vorhanden.
Durch die verbesserte Situation wird die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird daher dahingehend angepasst, dass das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ab heute Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr, ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder zugelassen ist.
Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
Zugehörige Objekte
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| Medienmitteilung Kantonaler Führungsstab (PDF, 171 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Kantonaler Führungsstab |
| Waldbrandgefahr - Verfügung vom 10. September 2026 (PDF, 76 kB) | Download | 1 | Waldbrandgefahr - Verfügung vom 10. September 2026 |