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Hitze und Trockenheit - Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4

28. August 2026

Wie der Kantonale Führungsstab mitteilt, hat sich die Lage hinsichtlich des Siedlungsgebietes und des Offenlands nach den Niederschlägen der vergangenen Tage teilweise entspannt. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4.

Das Verbot Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren kann aufgrund der Niederschläge aufgehoben werden. Das absolute Feuerverbot kann hinsichtlich des Siedlungsgebiets aufgehoben werden. Es ist weiterhin verboten im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen, sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-Gasgrills etc.). Die Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Siedlungsgebiet gilt auch, wenn sich dieses innerhalb des definierten Mindestabstands zum Wald (200 Meter) befindet. In diesem Perimeter ist es unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erlaubt, Feuer zu entfachen.

Per 28. August 2026, 12.00 Uhr, verfügt der Kantonale Führungsstab:

  1. Das mit Verfügung vom 16. Juli 2026 verfügte Verbot Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren, wird aufgehoben.
  2. Das mit Verfügung vom 23. Juli 2026 verfügte absolute Feuerverbot im Freien wird hinsichtlich des Siedlungsgebiets aufgehoben. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-/Kohle-/Einweg-Gasgrills etc.).

 

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Verfügung vom 27. August 2026 (PDF, 84 kB) Download 0 Verfügung vom 27. August 2026