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Wie inklusiv ist Münchenstein?
Als erste Gemeinde des Baselbiets hat Münchenstein ein Reglement zur Umsetzung des kantonalen Behindertenrechtegesetzes in Kraft gesetzt. Nach der Einsetzung einer kommunalen Behindertenkommission ist der nächste Schritt nun die Durchführung eines Inklusionschecks. In diesem Zusammenhang findet am Donnerstagabend, 24. September 2026, ein öffentlicher Runder Tisch statt.
Mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich die Schweiz verpflichtet, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Sie sollen gegen Diskriminierungen geschützt werden. Die Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft sollen gefördert werden. In der Folge hat der Kanton Basel-Landschaft per 1. Januar 2024 ein neues Behindertenrechtegesetz in Kraft gesetzt. Dieses verpflichtet unter anderem die Gemeinden, die Umsetzung dieses Gesetzes auf kommunaler Ebene in einem Reglement zu konkretisieren. Münchenstein ist diesem Auftrag nachgekommen: Die Gemeindeversammlung vom 18. März 2024 hat ein kommunales Reglement zur Umsetzung des kantonalen Behindertenrechtegesetzes beschlossen.
In diesem Zusammenhang hat per 1. Januar 2026 eine Behindertenkommission (BehiK) ihren Betrieb aufgenommen. Das Gremium besteht aus Menschen mit Behinderungen, Behindertenorganisationen und Vertretern des Gemeinderates und der Verwaltung. Es unterstützt den Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde aufzuzeigen und zu verringern.
Auf Empfehlung der BehiK hat der Gemeinderat beschlossen, in Münchenstein einen Inklusionscheck durch den Verein Sensability durchführen zu lassen. Dieser soll dazu beitragen, Hürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Einwohnende mit und ohne Behinderungen werden zur Mitwirkung an einem Runden Tisch im KUSPO Bruckfeld eingeladen am Donnerstagabend, 24. September 2026. Besonders gefragt für eine Teilnahme sind Menschen mit psychischen Behinderungen, Neurodivergenzen, chronischen Krankheiten, Mobilitätsbehinderungen, Seh- und Hörbehinderungen sowie mit altersbedingten Einschränkungen. Willkommen sind nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner, sondern auch weitere Personen mit einem Bezug zu Münchenstein (z. B. Arbeitnehmende, Auszubildende etc.) sowie Angehörige von Menschen mit Behinderungen und Fachpersonen.
Als weiteren Bestandteil des Inklusionschecks nimmt die Verwaltung eine Standortbestimmung vor. Aus den gewonnenen Kenntnissen resultiert ein Bericht. In diesem werden konkrete Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Lebensbereiche abgeleitet, so dass die nächsten Schritte in Angriff genommen werden können.
Unabhängig von den Ergebnissen des Inklusionschecks war und ist die Gemeinde Münchenstein bestrebt, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen (z. B. hürdenfreie Haltestellen, neuer Plattformlift im Verwaltungsgebäude, Höranlage im KUSPO, Veröffentlichung von Online-News und Amtlichen Mitteilungen in Leichter Sprache etc.).
Anmeldung für Runder Tisch bitte bis 11. September 2026 an Andreas Iten, Leiter Bevölkerungsdienste, Tel.: 061 416 11 33, E-Mail: andreas.iten@muenchenstein.ch.