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LEICHTE SPRACHE: Wie inklusiv ist Münchenstein?

6. August 2026

1   Die Gemeinde macht einen Inklusions∙check

Die Gemeinde Münchenstein möchte wissen:
Wie inklusiv ist Münchenstein?

Was bedeutet inklusiv?
inklusiv bedeutet:
Alle Menschen können überall dabei sein.
Alle Menschen können überall mitmachen.
Auch Menschen mit Behinderungen.

Die Gemeinde prüft:

  • Wo gibt es noch Hindernisse für Menschen mit Behinderungen?
  • Und was kann die Gemeinde verbessern?

Darum macht die Gemeinde einen Inklusions∙check.
Danach schreibt die Gemeinde einen Bericht.
Im Bericht steht:
Was die Gemeinde verbessern kann.
Danach plant die Gemeinde die nächsten Schritte.
Die Gemeinde möchte die Verbesserungen umsetzen.

2   Die Gemeinde lädt zu einem Runden Tisch ein.
Die Gemeinde möchte die Meinung von der Bevölkerung hören.
Die Gemeinde lädt darum zu einem Runden Tisch ein.
Bei einem Runden Tisch sprechen Menschen gemeinsam über ein Thema.
Alle können ihre Erfahrungen und Ideen einbringen.

Der Runde Tisch ist:

  • am Donnerstag, 24. September 2026
  • im KUSPO Bruckfeld

Alle Menschen mit einem Bezug zu Münchenstein können mitmachen.
Zum Beispiel:

  • Menschen, die in Münchenstein wohnen
  • Menschen, die in Münchenstein arbeiten

Besonders eingeladen sind:

  • Menschen mit Behinderungen
  • Menschen mit einer chronischen Krankheit
  • Menschen mit altersbedingten Einschränkungen
  • Angehörige
  • Fachpersonen

3   Die Gemeinde macht schon vieles.
Die Gemeinde möchte Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abbauen.
Darum hat sie schon verschiedene Massnahmen umgesetzt.

Zum Beispiel:

  • hindernisfreie Halte∙stellen
  • ein Plattform∙lift im Gemeinde∙Haus
  • eine Hör∙anlage im KUSPO
  • eine barrierefreie Website
  • Informationen in Leichter Sprache

4   Die Gemeinde hat eine Behinderten∙kommission.
Seit Januar 2026 gibt es in Münchenstein eine Behinderten∙kommission.
In der Behinderten∙Kommission arbeiten zusammen:

  • Menschen mit Behinderungen
  • Behinderten∙Organisationen
  • der Gemeinde∙Rat
  • die Gemeinde∙Verwaltung

Die Behinderten∙kommission unterstützt die Gemeinde.
Sie zeigt:
Wo Menschen mit Behinderungen noch auf Hindernisse treffen.
Sie macht Vorschläge:
Wie die Gemeinde diese Hindernisse abbauen kann.

5   Warum macht die Gemeinde das?
Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechts∙konvention unterschrieben.
In der UN-Behindertenrechts∙konvention steht:
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen.
Der Kanton hat deshalb ein Behindertenrechts∙gesetz gemacht.
Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2024.
Auch die Gemeinden müssen etwas tun.
Darum hat die Gemeinde Münchenstein 2024 ein Reglement beschlossen.
Das Reglement heisst:
Reglement zur Umsetzung vom kantonalen Behindertenrechts∙Gesetz.

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