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Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs
Wie der Kantonale Führungsstab (KFS) mitteilt, führen viele Bäche im Kanton Basel-Landschaft auf Grund der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden Niederschlägen kaum noch Wasser. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab per 31. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme vom Rhein und Teilen der Birs.
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs ohne die mit den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 von einem Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot betroffenen Abschnitte der Birs. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Die bestehenden Massnahmen sind weiterhin gültig:
- Feuer: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
- Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
- Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
- Wasserentnahmen: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
- Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Birs: Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.
Tagesaktuelle Informationen sind auf der Kantonalen Online-Informationsplattform "Trockenheit"Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Zugehörige Objekte
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| Verfügung Trockenheit vom 30.07.2026 (PDF, 75 kB) | Download | 0 | Verfügung Trockenheit vom 30.07.2026 |