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Nach dem Fest – Gebührenfreie Entsorgung Weihnachtsbäume am 8. und 22. Januar

17. Dezember 2025

Die Grünabfuhren vom 8. und 22. Januar 2026 nehmen kostenfrei Weihnachtsbäume mit. Hierfür ist es erforderlich, dass jeglicher Schmuck (Lametta, Kerzen etc.) vorgängig entfernt wird. Die Bäume müssen bis spätestens 7.00 Uhr am Morgen an der Strasse bereitgestellt werden.

Die kostenlose Entsorgung gilt ausschliesslich für Weihnachtsbäume. Die üblichen Garten- wie auch Bioabfälle sind gebührenpflichtig und können – mit den entsprechenden Marken respektive Jahresvignetten versehen – ebenfalls an den beiden Abfuhrtagen bereitgestellt werden.

Als alternative Verwertungsmöglichkeit von Weihnachtsbäumen wird die Nutzung der Tannenäste als Kälteschutz von Pflanzenbeeten, Balkonkisten oder Verteilung unter Sträucher empfohlen. Im Frühjahr können die abgefallenen Nadeln als Schneckenschutz gegen Frass an Jungpflanzen ausgestreut werden.