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Gesamtrevision Reglement über die Feuerungskontrolle – Inkraftsetzung Reglement und Verordnung
Die Gesamtrevision des Reglements über die Feuerungskontrolle wurde an der Gemeindeversammlung vom 25. September 2024 angenommen. Am 6. Februar 2025 hat die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft das Reglement genehmigt.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2025 das Reglement und die Verordnung über die Feuerungskontrolle per 1. September 2025 – also ungefähr zeitgleich mit dem Beginn der Heizperiode – in Kraft gesetzt. Mit dem neuen Reglement wird in Münchenstein die Holzfeuerungskontrolle eingeführt. Der Gemeinderat hat die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFKBL) mit der Koordination der Holzfeuerungskontrolle beauftragt. Für die Öl- und Gasfeuerungskontrolle bleibt die Fred Senn AG, Basel, zuständig.