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1.3 Kindes- und Erwachsenenschutz

Kinder sowie Erwachsene haben ein Recht auf die Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Personen. In Situationen, in denen Menschen Belastungen oder Benachteiligungen ausgesetzt sind, kann Hilfe von Aussen eine wichtige Unterstützung sein.

Der Bereich Kinder- und Erwachsenenschutz leistet dafür einen Beitrag und schafft Bedingungen, die Menschen in ihren Entwicklungs- und Bildungsprozessen unterstützen. Sie prüft Kinderschutzmassnahmen, führt Abklärungen im Auftrag der Behörde aus und regelt die rechtlichen Situationen und den Schutz von Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig selbst besorgen können. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter betreuen Klientinnen und Klienten in unterschiedlichsten Lebenslagen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten sowie der aktuellen Situation.

Kontakt

1.3 Kindes- und Erwachsenenschutz
Känelmattstrasse 7
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 30
sozialedienste@muenchenstein.ch

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