Basierend auf dem kantonalen Gesetz über die Politischen Rechte (SGS 120) ist das Wahlbüro gemäss Gemeindeordnung ein Hilfsorgan und besteht aus mindestens 15 Mitgliedern. Das Wahlbüro überwacht die Stimmenabgabe, kennzeichnet die Stimm- und Wahlzettel und ermittelt die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen.
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