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Zu den Wahlen vom 12. Februar 2023
Die Wahlunterlagen (Stimmrechtsausweis, Wahlzettel) werden den Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten haben, haben diesen bis spätestens Dienstag, 7. Februar 2023, persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung anzufordern. Die Abholung muss persönlich erfolgen.
Eventuell fehlende Unterlagen (Wahlzettel) können bei der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten oder am Wahlwochenende direkt im Wahllokal verlangt werden.
Für die „Briefliche Stimmabgabe“ wird auf die Ausführungen auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises verwiesen. Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Die Stimmrechtsausweise können bis spätestens Dienstag vor der Abstimmung unfrankiert der Post (B-Post) übergeben werden. Couverts, die im Anschluss der Post übergeben werden, können bis Donnerstag vor der Abstimmung via A-Post übermittelt werden und müssen selbst frankiert werden.
Öffnungszeiten Wahllokal Gemeindeverwaltung, Schulackerstrasse 4:
- Samstag, 11. Februar 2023: 18.30 bis 20.00 Uhr
- Sonntag, 12. Februar 2023: 9.00 bis 11.00 Uhr