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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 28. März 2019

29. März 2019

Die Gemeindeversammlung vom 28. März 2019 hat mit einer Präsenz von 170 Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäss § 4 Abs. 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Münchenstein publiziert werden:

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2018 wird einstimmig genehmigt.

  2. Vom Tätigkeitsbericht der Geschäftsprüfungskommission vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 wird zustimmend Kenntnis genommen.

  3. Die Quartierplanung Dychrain Ost (Läckerli Huus) wird zusammen mit zwei Änderungs-Anträgen der Grünen Münchenstein mit grossem Mehr beschlossen. Die beiden Änderungs-Anträge beziehen sich auf Änderungen im Quartierplan-Reglement wie folgt:

    § 6 Nutzung und Gestaltung des Aussenraumes / Abs. 9 Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern: Ergänzung, dass Stützmauern kleintiergerecht zu erstellen sind und Ausnahmen im Baugesuchsverfahren begründet werden sollen.

    § 9 Energieträger und Energieeffizienz / Abs. 1 Energieträger für den Wärmeenergiebedarf: Korrektur, dass auf fossile Energieträger zu verzichten ist. Für die Notfallversorgung ist eine Ölfeuerung nicht zulässig.

  4. Der Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen (EL) sowie dem Erlass eines neuen Reglements wird mit grossem Mehr zugestimmt.

  5. Dem Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz von A. Madeira i.S. Umtriebsgebühren für nachträgliches Vorweisen der Jahresparkkarte bei Busse für Jahresparkkartenbesitzer wird zusammen mit einem Änderungs-Antrag der FDP mit grossem Mehr zugestimmt. Der Änderungs-Antrag bezieht sich auf das Parkierreglement § 12 Strafbestimmungen / Abs. 3: Die Frist für das Vorweisen der kontrollschildgebundenen Jahres- oder Monatsparkkarte bei der Gemeindepolizei nach Ausstellung einer Ordnungsbusse wird von 10 Tagen auf 30 Tage verlängert.

  6. Dem Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz zur Ausdehnung des Geltungsbereichs des Parkierreglements im Gebiet Zollweiden wird mit grossem Mehr zugestimmt.

  7. Die Revision des Parkierreglements sowie die Einführung einer Arbeitgeber/innen-Parkkarte wird mit grossem Mehr beschlossen.

  8. Verschiedenes

Von der mündlichen Entgegennahme des Antrages gemäss § 68 Gemeindegesetz von
D. Rehmann i.S. Subjektfinanzierung Spielgruppen wird Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassungen gemäss den vorstehenden Ziffern 3., 4., 5., 6. und 7. unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Beschlussfassungen gemäss der vorstehenden Ziffer 1. unterstehen nicht dem fakultativen Referendum.

Referendumsfrist: 30 Tage seit der Beschlussfassung.

Rechtsmittelhinweis:

Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte sind spätestens bis am 3. Tag seit der amtlichen Publikation beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal schriftlich und begründet einzureichen.

Der Gemeinderat

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