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Verpflichtung für langfristiger Aufenthalt/Aufenthaltsbewilligung

Sollten Sie nach der Anmeldung für eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz vom Amt für Migration ein Verpflichtungsformular erhalten, so sprechen Sie mit folgenden Unterlagen bei den Einwohnerdiensten vor:

  • Selbstdeklaration langfristiger Aufenthalt (siehe Formular unten folgend)
  • letzter Lohnausweis oder die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Garant und Ehepartner des Garanten
  • Mietvertrag
  • letzte Steuerveranlagung
  • aktueller Kontoauszug des Garanten und des Ehepartners des Garanten

Es wird abgeklärt, ob die garantierende Person, in der Lage ist, der eingegangenen Verpflichtung nachzukommen.
Die Verpflichtung mit der Stellungnahme der Gemeindeverwaltung wird direkt dem Amt für Migration weitergeleitet.

Link: siehe Excel

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