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Kantonale Baugesuche

Das kantonale Bauinspektorat Basel-Landschaft in Liestal erteilt Baubewilligungen für:

a. das Erstellen neuer Bauten, die Erweiterung oder Abänderung bestehender Bauten und Bauteile sowie für alle baulichen Anlagen über oder unter der Erde;
b. die Änderung der Benützungsart bestehender Bauten und Anlagen, insbesondere bei wesentlicher Änderung der gewerblichen Nutzung;
c. Deponien, Ablagerungsplätze, Materialgruben und Steinbrüche;
d. Stützmauern, Abgrabungen und Aufschüttungen sowie bauliche Anlagen, die dem Lärmschutz dienen;
e. Einfriedigungen, sofern die Gemeinden sie unter die Baubewilligungspflicht stellen;
f. die Errichtung von Campingplätzen und das Aufstellen von Wohnwagen;
g. Aussenantennenanlagen;
h. Abbruch von Bauten und Bauteilen von Liegenschaften in Kernzonen und anderen Schon- resp. Schutzzonen.
Solaranlagen:
i. Solaranlagen in Bau- und in Landwirtschaftszonen, die keiner Baubewilligung bedürfen, sind meldepflichtig. Die Meldung hat mindestens 30 Tage vor Baubeginn schriftlich an das Bauinspektorat zu erfolgen.

Bei den untenstehenden Links und bei den Publikationen finden Sie weitere wichtige Informationen und Formulare.

Links

Kontakt

2.4 Raum und Umwelt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 50
Fax 061 416 11 97
bauverwaltung@muenchenstein.ch
van Eekhout-Plüss Dominique
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 78
Fax 061 416 11 97
dominique.vaneekhout@muenchenstein.ch

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