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Kommunale Baugesuche

Der Gemeinderat Münchenstein erteilt Baubewilligungen für:

a. freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht mehr als 12 m² Grundfläche und eine Höhe von nicht mehr als 2,50 m ab bestehendem Terrain aufweist.
b. Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmung.
c. Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers.
d. Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang.
e. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege.
f. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer Überbauung nach einheitlichem Plan.
g. Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken.
h. Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung.


Bei den untenstehenden Links sowie bei den Publikationen finden Sie weitere wichtige Informationen und Formulare.

Links

Kontakt

2.4 Raum und Umwelt
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 50
Fax 061 416 11 97
bauverwaltung@muenchenstein.ch
van Eekhout-Plüss Dominique
Schulackerstr. 4
4142 Münchenstein
Tel. 061 416 11 78
Fax 061 416 11 97
dominique.vaneekhout@muenchenstein.ch

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