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Haushalt Elektrogeräte / Unterhaltungselektronik

Haushalt Elektronik

Ob früher oder heute gilt: Das achtlose Wegwerfen von elektronischen Geräten ist hochproblematisch, da dadurch giftige und krankheitsfördernde Stoffe in die Umwelt gelangen. Bei fachgerechten Recycling werden die Geräte zerlegt, schadstoffhaltige Komponenten entnommen und umweltgerecht entsorgt.

 

Wie entsorge ich Haushalt Elektrogeräte bzw. Unterhaltungselektronik richtig?

Bringen sie entsprechende Geräte in eine Verkaufsstelle zurück, oder geben sie diese in einem regionalen Entsorgungscenter ab.

www.swico.ch oder www.sens.ch

 

Was gehört in die Haushalt Elektrogeräte / Unterhaltungselektronik-Sammlung?

  • Bügeleisen
  • Föhn
  • Kaffeemaschine
  • (Taschen)Lampen
  • Mixer
  • Nähmaschine
  • Rasierapparat
  • Staubsauger
  • Toaster
  • Waschmaschine
  • Backofen
  • Mikrowelle
  • Spielkonsolen
  • Strombetriebene Spielsachen
  • Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Elektrorasenmäher, Heissleimpistole, Stichsäge usw.
  • Strombetriebene Sportgeräte wie Hometrainer, Pulsuhr usw.
  • Kabel
  • Radios
  • HiFiAnlagen
  • Plattenspieler
  • Fernseher
  • Kühlschrank
  • Tiefkühler

 

Nicht in die Haushalt Elektrogeräte bzw. Unterhaltungselektronik-Sammlung gehören:

  • Batterien und Akkus
  • Glühbirnen
  • Fritteusen mit Frittieröl
  • Sicherungskasten und Sicherungen
  • Schalttableaus
  • Lichtschalter
  • Steckdosen
  • Einzelne Toner/Tintenpatronen (eigene Rücknahmesysteme der Hersteller)

 

Gebühren und Sammelstellen

Der Handel hat eine gesetzliche Rücknahmepflicht und die Konsument*innen eine gesetzliche Rückgabepflicht. Demzufolge können elektrische und elektronische Geräte überall, wo diese verkauft werden, kostenlos zurückgegeben werden – auch ohne einen Neukauf.