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Einfriedigung

Zuständiges Amt:Sekretariat Bauverwaltung

Die Gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Strassenreglement §23, welches Sie unten downloaden können.

Zudem stellen wir Ihnen auch direkt das Formular für ein Einfriedungsbegehren zum herunterladen bereit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Bauverwaltung Tel.: 061 416 11 50

Verantwortlich Telefon
Sekretariat Bauverwaltung 061 416 11 50

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
Einfriedungs-Begehren   (pdf, 35.9 kB)


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