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Bannwart (Flurpolizei)

Zuständiges Amt:Gemeindepolizei

Der Bannwart hat folgende Aufgaben:
  • Rundgänge im Bann
  • Kontrolle der Einhaltung kommunaler und kantonaler Vorschriften
  • Führen von klärenden Gesprächen bei Übertretungen
  • evtl. Meldung resp. Verzeigung an den Gemeinderat
  • Öffentlichkeitsarbeit

Verantwortlich Telefon
Gemeindepolizei 061 416 11 00

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