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Einwohnerrat und Gemeindeversammlung

Ein erstes spezielles Gesetz für die Gemeinden erliess der Landrat des Kantons Basel-Landschaft am 6. Dezember 1838. Die Stimmberechtigten der Gemeinden - also auch von Münchenstein - nahmen fortan ihre Rechte an der Gemeindeversammlung wahr, von denen jährlich rund zwanzig und mehr einberufen wurden - in Münchenstein immer sonntags um 13.00 Uhr. 

Im Jahr 1851 arbeitete der kantonale Landrat aufgrund der zwölfjährigen Erfahrungen ein neues Gemeindegesetz aus. Neu konnten sämtliche in der Gemeinde wohnenden und niedergelassenen schweizerischen Bürger an den Gemeindeversammlungen teilnehmen. Vorher war die Teilnahme noch eingeschränkt. Im nächsten Gemeindegesetz mit dem Titel "Gesetz betreffend die Organisation und Verwaltung der Gemeinden" von 1882 wird Mönchenstein erstmals unter dem heute noch geltenden Namen Münchenstein erwähnt. Im Vordergrund dieser Revision stand die vollständige Trennung der Bürger- und der politischen Gemeinden (Einwohnergemeinden).

Aufgrund eines von 30 Stimmberechtigten eingebrachten Antrages beschloss Münchenstein am 20. Dezember 1908 die Einsetzung einer Gemeindekommission "zur Mitwirkung bei der Gemeindeverwaltung sowie zu deren Überwachung und zur Begutachtung der wichtigeren vor die Gemeindeversammlung zu bringenden Gegenstände." Nach einer Lebensdauer von 18 Jahren wurde diese jedoch wieder aufgelöst. Ein zweiter Anlauf im Jahr 1950 führte dann zur Wiederbelebung der Kommission, bevor diese 1971 augrund der Einführung des Einwohnerrats wieder aufgehoben wurde.

Gemäss dem vierten kantonalen Gemeindegesetz von 1972 haben die Baselbieter Gemeinden nicht nur die Pflicht, eine Gemeindeordnung auszuarbeiten, sondern auch das Recht, eine "ausserordentliche Gemeindeorganisation" mit einem Parlament genannt Einwohnerrat einzuführen, sofern mehr als 2'000 Stimmberechtigte in der Gemeinde leben.
Der Gemeinderat legte der Gemeindeversammlung vom 12. März 1971 die Entwürfe zweier Gemeindeordnungen vor und empfahl, die Gemeindeversammlung vorläufig noch beizubehalten. Der Souverän entschied sich aber mit klarem Mehr für die Einführung eines Einwohnerrates - zeitgleich mit den Gemeinden Allschwil, Binningen, Liestal, Pratteln und Reinach. Neben den jährlich wiederkehrenden Traktanden wie Budget, Rechnung, Finanzplan und Amtsbericht hatte sich der Einwohnerrat in seinen sieben bis elf Sitzungen pro Jahr mit vielen Sachgeschäften zu befassen. Im Februar 1979 kam es auf Initiative der CVP zu einer Neuabstimmung über die Gemeindeorganisation und der Souverän entschied sich mit einem Anteil von 56,24 % wieder für die Gemeindeversammlung - entgegen der Emfpehlung von Einwohnerrat und Gemeinderat. Bereits zweimal ist seither ein Wiederbelebungsversuch des Einwohnerrates an der Gemeindeversammlung bzw. an der Urne gescheitert, zum letzten Mal im Jahr 2014.

Quellen:
  • Münchenstein Heimatkunde, Verlag des Kantons Basel-Landschaft (1995)
  • Diverse Beiträge Wochenblatt Birseck