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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2018

8. Dezember 2018

Die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2018 hat mit einer Präsenz von 179 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäss § 4 Abs. 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Münchenstein publiziert werden:

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 wird genehmigt.

  2. Der Verpflichtungskredit für die Erneuerung der Bottmingerstrasse in der Höhe von
    CHF 2'780'000.00 inkl. MwSt. wird mit grossem Mehr beschlossen.

  3. Die Teilrevision des Abwasserreglements im Bereich Meteorwasser i.S. Antrag gemäss § 68 des Gemeindegesetzes wird mit grossem Mehr beschlossen.

  4. Die Teilrevision des Friedhofreglements i.S. Antrag gemäss § 68 des Gemeindegesetzes wird entsprechend dem ergänzten Gegenvorschlag des Gemeinderates mit grossem Mehr beschlossen.

  5. Vom Aufgaben- und Finanzplan 2019 bis 2023 des Allgemeinen Haushalts und der Spezialfinanzierungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung) wird Kenntnis genommen.

  6. 6.1. Für das Jahr 2019 werden die öffentlichen Abgaben wie folgt festgesetzt:
    Gemeindesteuern (§ 2 Steuerreglement)
    Natürliche Personen: Einkommens- und Vermögenssteuer (§ 19 StG): 59 % des Staatssteuerbetrages (bisher 61%)
    Juristische Personen: Ertragssteuer (§ 58 StG): 5 % des steuerbaren Ertrages (wie bisher)
    Kapitalsteuer (§ 62 StG): 2.75 ‰ des steuerbaren Kapitals (wie bisher)
    Feuerwehrpflichtersatz (§ 15, Abs. 2 Feuerwehrreglement) 8 % des Gemeindesteuerbetrages (bisher 9%), max. CHF 900.00 (bisher CHF 1'000.00)

    6.2. Das vorliegende Budget 2019 wird ohne Änderungen genehmigt.

  7. Verschiedenes:

  • Von der mündlichen Beantwortung der Anfrage gemäss § 69 i. S. Gliederung der Benutzerinnen und Benutzer von Betreuungsangeboten (Unterstützungsstufen der Schul­ergänzenden Betreuung) wird Kenntnis genommen.

  • Von der mündlichen Berichterstattung: Zwischenbericht über die regie­rungsrätliche Beurteilung der Signalisationshoheit der Gemeinde im Falle öffentlich genutzter Privatstrassen sowie über den Stand der Arbeiten betreffend die Anträge gemäss § 68 des Gemeindegesetzes i. S. Ausdehnung Geltungsbereich Parkierreglement Quartier Neuewelt und Umtriebsgebühren für nachträgliches Vorweisen der Jahresparkkarte; beide anlässlich der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 vom Gemeinde­rat entgegengenommen, wird Kenntnis genommen.

Die Beschlussfassungen gemäss den vorstehenden Ziffern 2., 3., 4., und 5., unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Beschlussfassungen gemäss den vorstehenden Ziffern 1., 6.1. und 6.2. unterstehen nicht dem fakultativen Referendum.

Referendumsfrist: 30 Tage seit der Beschlussfassung

Rechtsmittelhinweis:

Allfällige Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte sind spätestens bis am 3. Tag seit der amtlichen Publikation beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal einzureichen.

Der Gemeinderat

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