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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 13. September 2017

13. September 2017
Die Gemeindeversammlung vom 13. September 2017 hat folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäss § 4 Abs. 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Münchenstein publiziert werden:

1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2017 wird einstimmig genehmigt.

2. Dem „Bau- und Strassenlinienplan Parzellen 827 und 833“ im Massstab 1:500 wird mit deutlichem Mehr zu vereinzelten Gegenstimmen zugestimmt.

3.1 Der Gemeinderat wird mit 89 Stimmen zu 19 Gegenstimmen ermächtigt, die Parzellen Nr. 827 und 833 zum Preis von Fr. 1‘550‘000.00 an die Rietpark Immobilien AG, Zürich, zu verkaufen.

3.2 Der Gemeinderat wird mit 63 Stimmen zu 36 Gegenstimmen ermächtigt, die Wohnliegenschaft Tramstrasse 38/38a auf der Parzelle Nr. 856, unter Gewährung eines Wohnrechtes zu Gunsten der aktuellen Mieterschaft zu einem marktüblichen Preis an das lokale Gewerbe oder die aktuellen Mieter zu verkaufen.

3.3 Der Gemeinderat wird mit 68 Stimmen zu 24 Gegenstimmen ermächtigt, die Wohnliegenschaft Münchstrasse 5/5a auf den Parzellen Nr. 1064 und 1065 im Bieterverfahren zu verkaufen.

4. Die Mutation Zonenreglement Siedlung „§ 49 Mehrwertabgabe“ - Version 2017 wird mit grossem Mehr zu vereinzelten Gegenstimmen beschlossen.

Die Beschlussfassung gemäss der vorstehenden Ziffer 1. untersteht nicht dem fakultativen Referendum.

Die Beschlussfassungen gemäss den vorstehenden Ziffern 2. bis 4. unterstehen dem fakultativen Referendum.

Referendumsfrist: 30 Tage seit der Beschlussfassung

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